Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Art der Veranstaltungen
SPEED-EVENT veranstaltet Fahrtraining auf für den öffentlichen Verkehr gesperrten Rundstrecken. Die Veranstaltungen dienen nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten, sondern ausschließlich der Verbesserung und Erhaltung der Fahrtechnik sowie Fahrsicherheit. Für andere SPEED-EVENT Veranstaltungen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit Regelungen in den Teilnahmeanträgen und/oder Besonderen Teilnahmebedingungen für die jeweilige Veranstaltung nicht getroffen sind.

2. Teilnahmebedingungen
a) Teilnahme
Eine Teilnahme kann nur mit einem nach der Straßenverkehrsordnung bzw. Straßenverkehrszulassungsordnung zugelassenen Pkw erfolgen; Motorräder, Lkw und Busse sind nicht zugelassen. Soweit der Fahrer nicht Halter des eingesetzten Fahrzeugs ist, ist er verpflichtet sicherzustellen, dass der Halter der Benutzung zugestimmt hat. Weiter verpflichtet sich der Teilnehmer sicherzustellen, dass das benutzte Fahrzeug eine Zulassung nach der StVZO hat. Die Zulässigkeit bezüglich der Geräuschemissionen richtet sich nach den Vorgaben des jeweiligen Streckenbetreibers, keinesfalls dürfen 98 dB (A) überschritten werden. Beim Überschreiten dieser Werte ist SPEED-EVENT berechtigt, den Teilnehmer und/oder sein Fahrzeug sofort von der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückvergütung der Teilnahmegebühr erfolgt in diesem Falle nicht. Weiter ist der Teilnehmer nach einem solchen Verstoß verpflichtet, SPEED-EVENT von Vertragsstrafen- oder sonstigen Ansprüchen des Streckenbetreibers oder von Behörden oder Dritten freizustellen.
b) Teilnehmer
Der Teilnehmer versichert, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das benutzte Fahrzeug zu sein, während der Veranstaltung nicht unter dem Einfluss von alkoholischen Getränken oder anderer berauschender Mittel zu stehen und gesundheitlich den Anforderungen des Fahrtrainings gewachsen zu sein.

3. Versicherung
Jeder Teilnehmer ist für seinen eigenen Versicherungsschutz verantwortlich. Für die mit der Veranstaltung verbundenen Risiken versichert SPEED-EVENT die Teilnehmer nicht. Insbesondere werden die Teilnehmer darauf hingewiesen, dass eine Eintrittspflicht der Kfz-Haftpflichtversicherung der Teilnehmer mit der Versicherungsgesellschaft abzuklären hat.

4. Sicherheitsvorkehrungen
Der Teilnehmer verpflichtet sich zum Tragen eines Schutzhelmes und Anlegen des Sicherheitsgurts. Den Anweisungen aller mit der Organisation der Veranstaltung beauftragten Personen ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen die Fahrdisziplin, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Vorgaben von Streckenbetreibern oder Drittveranstaltern ist SPEED-EVENT berechtigt, den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückerstattung des Teilnahmeentgelts erfolgt dabei nicht.
Der Teilnehmer sowie eventuelle Beifahrer verpflichten sich, jeweils gesonderte Haftungsausschlußerklärungen zu unterzeichnen, ohne die der Anspruch auf Teilnahme entfällt. Gleiches gilt für gesonderte Freistellungs- oder Verzichtserklärungen gegenüber dem jeweiligen Streckenbetreiber und/oder Drittveranstalter.

5. Kosten
Kosten für das eigene Fahrzeug, Anreise, Verpflegung und Übernachtung sind in der Teilnahmegebühr nicht enthalten. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr erfolgt bei Absage innerhalb von 30 oder mehr Tagen vor Veranstaltungsbeginn zu 50 %. Bei einer Absage durch den Teilnehmer innerhalb von weniger als 30 Tagen vor der Veranstaltung kann eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr nicht erfolgen. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer zur Veranstaltung nicht erscheint, wenn er aus Gründen, die nicht von SPEED-EVENT zu vertreten sind, vom Streckenbetreiber oder von Behörden von der Veranstaltung ausgeschlossen oder nicht zugelassen wird sowie im Falle der Unmöglichkeit der Durchführung der Veranstaltung aus Gründen, die nicht von SPEED-EVENT zu vertreten sind wie insbesondere Naturereignissen wie zu starkem Wind oder zu starkem Niederschlag. Soweit die Veranstaltung auch Anfahrt, Verpflegung und/oder Unterbringungskosten umfasst, gilt Vorstehendes für die hierdurch entstandenen Kosten.

6. Sonstige Bestimmungen
Den Anweisungen aller mit der Organisation der Veranstaltung beauftragten Personen, sei es durch SPEED-EVENT, die Streckenbetreiber, Drittveranstalter oder deren eingesetzten Hilfspersonen, ist unbedingt und zu jeder Zeit Folge zu leisten. SPEED-EVENT behält sich vor, durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen bedingte Änderungen an der Ausschreibung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen erfolgt eine Rückerstattung der Teilnahmegebühren nur, wenn dies nicht nach Ziff. 5 dieser AGB ausgeschlossen ist, darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, von ihm verursachte Schäden an der Strecke (Leitplanke etc.) beim Streckenbetreiber vor Ort direkt abzurechnen und stellt SPEED-EVENT von der Inanspruchnahme aus solchen Schäden frei.

7. Haftungsausschlußerklärung
a) Der Teilnehmer von SPEED-EVENT Veranstaltungen ist sich der von Motorsportveranstaltungen ausgehenden Risiken und den damit verbundenen besonderen Gefahren für Leib und Leben bewusst und verpflichtet sich, den von SPEED-EVENT, Drittveranstaltern und/oder den jeweiligen Streckenbetreibern sowie jeweils deren Vorstand, Geschäftsleitung, Mitglieder, Mitarbeiter oder Beauftragte wie auch von allen mit der Veranstaltung im Zusammenhang stehenden Instruktoren, Helfer und Beauftragte, erlassenen Vorschriften und Anweisungen (schriftlicher, mündlicher und optischer Art) unbedingt Folge zu leisten.
b) Der Teilnehmer von SPEED-EVENT Veranstaltungen erklärt, auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teilzunehmen. Er trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die von ihm oder den von ihm benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Er verzichtet durch Abgabe der Anmeldung und dieser Erklärung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die unter 1. genannten Personenkreise, soweit solche Schäden nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung oder auf sonstigen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen - auch eines gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen - des enthafteten Personenkreises beruhen.
c) Vorstehendem Haftungsausschluß stimmt der Teilnehmer von SPEED-EVENT Veranstaltungen nicht nur im eigenen Namen, sondern auch im Namen seiner Begleiter, Helfer, abweichender Fahrzeughalter sowie sämtlicher natürlicher oder juristischer Personen zu, auf die Ansprüche im Falle eines schädigenden Ereignisses übergehen können.
d) Der Teilnehmer von SPEED-EVENT Veranstaltungen stellt weiter die unter 8. a) Benannten von Ansprüchen Dritter frei, falls diese wegen eines von ihm verursachten Unfalls oder sonstigen Schadenereignisses in Anspruch genommen werden.“
e) Der Teilnehmer von SPEED-EVENT Veranstaltungen verzichtet darüber hinaus gegenüber den anderen Teilnehmern und deren Helfern sowie Fahrzeughaltern auf Ansprüche im unter 8. b) genannten Umfang.
f) Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jedem Rechtsgrund, insbesondere für vertragliche, außervertragliche und deliktische Ansprüche. Stillschweigende sowie gesonderte Haftungsausschlüsse bleiben unberührt.

8. Preise
Bei Veranstaltungen gilt der Endverbraucherpreis. Ist der Kunde gewerblich gilt dieser Preis zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Ist der Leistungsort gemäß §3a Abs. 2 Nr. 3a USTG. im Ausland, ist die Leistung in Deutschland nicht steuerbar.